Er erzählte mir, wei ein Freund von ihm einen kleinen Unfall hatte, um genauer zu sein, ist ihm jemand leicht gegen die hintere Stossstange gerollt.
Er war natürlich unschuldig und hatte die Polizei gerufen.
Soweit alles normal, aber jetzt kommt der Hammer.
Da der Verursacher nur die Stossstange mit einigen Kratzer beschädigte, hatte die Polizei keine Unfallaufnahme gemacht.
Grund der Polizei war, das die Stossstange ja dazu da ist, das man eben mal gegenkommen darf und somit kein großer schwerwiegender Unfall vorliegt!

Da war der Freund, von meinem Kumpel natürlich angepisst und fragte sich aber wer nun den Lackschaden an der Stossstange (da diese Lackier war) zahlen soll.
Nun war ich letztens bei meinem Autoversichungsfritzen und hatte ihn mal nebenbei auf diese Sache angesprochen.
Er sagte das solche "Bagatellschäden" von der Polizei ziemlich oft Missachtet werden und die Polizei sich weigert eine Schadensanzeige aufnimmt.
Es gibt auch eine Regel, das bei Schäden unter 2.000 Euro keine Polizei gerufen werden muß.
ABER:
Nun ist ja nicht jeder von uns ein Schaden-Sachverständiger und die Polizei ist auch nicht dazu ausgebildet, Schäden preislich oder so einzuschätzen.
DESHALB (rat von meinem Versicherungsfritzen):
- Egal wie hoch der Schaden des Unfalls aussieht - Polizei rufen (die Polizei ist soweit verpflichtet anzutreten) !
- Sollte die Polizei sich weigern den Unfall auf zunehmen, lasst euch die Dienstnummer von den jeweiligen Polizeibeamten geben - Die Polizei ist dazu verpflichtet diese bekannt zugeben, wenn danach gefragt wird !
- Dokumentiert den Unfall selber genaustens, für eure Versicherung !
In den meisten Fällen nimmt die Polizei dann doch den Unfall auf, wenn ihr nach der Dienstnummer fragt, aus dem einfachen Grund:
Jeder Diensteinsatz, wird in der Zentrale gemeldet, sprich es wurde Dokumentiert, das der Streifenwagen zu diesen Unfall musste.
Da die Polizei kein Schadensssachverständiger ist, kann die Polizi nicht sagen der Unfallschaden ist zu gering, um diesen aufzunehmen.
Weil wie wir alle wissen, können aussen nur Kratzer sein, aber weiß man was hinter der Stossstange passiert - evtl. sind Halterungen gebrochen oder verschoben und diese können den Wert des Sachschaden deutlich erhöhen.
Sollte die Polizei den Unfall trotzdem nicht aufnehmen, hilft euch die Dienstnummer.
Meldet den Unfall der Versicherung, mit der Dienstnummer.
Wenn eine Werkstatt feststellt, das der Schaden höher liegt, als angenommen, kann das der Viserung gemeldet werden.
Sollte sich die Gegen-Versicherung den Unfall aber abstreiten, kann eure Versicherung an hand der Dienstnummer nachweisen, das der Unfall stattgefunden hatte, da an hand der Dienstnummer bei der Polizei nachweisbar ist, das diese an dem Unfall-Ort eingetroffen war, aber nur keinen Unfall aufgenommen hatte.
Solltet ihr ein Tag später z.B. Genickschmerzen oder sonstiges durch den Unfall bekommen haben und die Polizei hatte zum 'nicht' aufgenommenden Unfall keine Personen befragt, ob es denen gut geht, kann dafür ebenfalls der Polizeibeamte, mit der Dienstnummer haftbar gemacht werden - weil Personschaden nicht aufgenommen wurde.
Also denkt dran, egal wie groß der Unfall ist, egal wie groß der Schaden aussieht, sorgt dafür das der Unfall von der Polizei aufgenommen wird und nicht von der Polizei als Bagatellschäden ausgesprochen wird, weil die Polizei ist kein Sachverständiger und kann somit nicht beurteilen wie hoch der Schaden wirklich ist !