Fallout hat am 30.03.2009, 22:30:Auch mit Originalfahrwerk muss das Rad im Bedarfsfall komplett einfedern können.
Schon mal daran gedacht?
Hm,
vollkommen richtig, aber wenn man zu den TÜVern mit normalen Felgen geht mit normaler ABE/Teilegutachten, dann werden die einen Dreck tuen und das Auto diagonal auf die Reifenstellen zum einfedern....
Das hatte ich bei meiner Einzelabnahme mit Tieferlegung/18" hinter mir...mit Angstschweiß und allem drum und dran
Aber bei ner normalen Felgeneintragung, wenn keine Tieferlegung drinne ist, wird der Prüfer sich keine Arbeit machen....
ABER Recht hast du natürlich trotzdem.
Gruß
D€







weisst noch zufällig wieviel gebördelt wurde?
ist rot gekennzeichnet. Das was ich blau gemacht hab kann so bleiben, muss also nicht entfernt/umgeklappt werden.

warum schraubt ihr die schei* Dinger ni einfach drauf federt die ein und guckt dann wieviel umgelegt werden muss........


